Die Anwaltskosten

Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung vor Gericht werden häufig überschätzt. Eine Umfrage unter 30 Einzelhandels-Unternehmern ergab ein erstaunliches Ergebnis. Die Unternehmer wurden befragt, was es ihrer Meinung nach höchstens kosten würde, eine Forderung von 750 Euro gerichtlich einzuklagen. Nur einer der befragten Unternehmer wusste die richtige Antwort: weniger als 300 Euro. Fünf Befragte waren sogar der Meinung, sie müssten mehr als 1.000 Euro bezahlen, bevor sie einen vollstreckbaren Titel (so nennt man z. B. ein rechtskräftiges Urteil) in der Hand hielten.

Die Kosten sind natürlich abhängig von dem Weg, der zur Durchsetzung einer Forderung bestritten wird. Welcher Weg dabei der richtige ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner die Forderung sowieso nicht bestreiten wird, ist das gerichtliche Mahnverfahren ein geeigneter Weg. In diesem kann sich der Gläubiger seinen vollstreckungsfähigen Titel sozusagen "auf dem Postwege" holen. Wenn jedoch die Forderung dem Grunde oder der Höhe nach streitig ist, kann es vorteilhaft sein, gleich Klage einzureichen.

Aber auch die Art und Weise des Verfahrens hat Einfluss auf die Kosten. In nachfolgender Tabelle wird dabei vom "Normalfall" ausgegangen (z. B.: Der Rechtsanwalt reicht nach ausführlicher Beratung des Gläubigers und Mahnung des Schuldners Klage ein. Im Prozess bestreitet der Schuldner zwar die Forderung, das Gericht kommt jedoch zu der Erkenntnis, dass dieses Bestreiten irrelevant ist.) Gelegentlich können die Kosten geringer sein, etwa wenn der Schuldner die Forderung nach Klageerhebung sofort anerkennt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Weg durch den anwaltlichen "Tarifdschungel". Angegeben sind die Kosten einer durchschnittlichen anwaltlichen Vertretung zur Durchsetzung einer Forderung vor Gericht (Rechtsanwalts-Gebühren) sowie die entsprechenden Gerichtskosten (Gerichts-Kosten). Die Beträge sind auf ganze Euro abgerundet. Privatpersonen müssen die Mehrwertsteuer hinzurechnen. Lediglich für Gewerbetreibende, Unternehmen und sonstigen juristischen Personen ist die Mehrwertsteuer nicht von Interesse.

Gebühren für eine Vertretung vor Gericht

Rechtsstreit I. Instanz (incl. Beratung, vorgerichtliche Tätigkeit und Mahnverfahren)

Gegenstandswert (€)

Gerichtskosten ( €)

Rechtsanwalts-Gebühren (€)

bis 300

75

98

bis 600

105

167

bis 900

135

232

bis 1.200

165

297

bis 1.500

195

362

bis 2.000

219

453

bis 2.500

243

544

bis 3.000

267

635

bis 3.500

291

726

bis 4.000

315

817

bis 4.500

339

908

bis 5.000

363

999

bis 6.000

408

1.119

bis 7.000

453

1.239

bis 8.000

498

1.359

bis 9.000

543

1.480

bis 10.000

588

1.600

bis 13.000

657

1.730

bis 16.000

726

1.860

bis 19.000

795

1.990

bis 22.000

864

2.120

bis 25.000

933

2.250

bis 30.000

1.020

2.484

bis 35.000

1.107

2.718

bis 40.000

1.194

2.952

bis 45.000

1.281

3.186

bis 50.000

1.368

3.420

bis 65.000

1.668

3.670

bis 80.000

1.968

3.920

bis 95.000

2.268

4.171