Die Anwaltskosten
Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung vor Gericht werden häufig überschätzt. Eine Umfrage unter 30 Einzelhandels-Unternehmern ergab ein erstaunliches Ergebnis. Die Unternehmer wurden befragt, was es ihrer Meinung nach höchstens kosten würde, eine Forderung von 750 Euro gerichtlich einzuklagen. Nur einer der befragten Unternehmer wusste die richtige Antwort: weniger als 300 Euro. Fünf Befragte waren sogar der Meinung, sie müssten mehr als 1.000 Euro bezahlen, bevor sie einen vollstreckbaren Titel (so nennt man z. B. ein rechtskräftiges Urteil) in der Hand hielten.
Die Kosten sind natürlich abhängig von dem Weg, der zur Durchsetzung einer Forderung bestritten wird. Welcher Weg dabei der richtige ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner die Forderung sowieso nicht bestreiten wird, ist das gerichtliche Mahnverfahren ein geeigneter Weg. In diesem kann sich der Gläubiger seinen vollstreckungsfähigen Titel sozusagen "auf dem Postwege" holen. Wenn jedoch die Forderung dem Grunde oder der Höhe nach streitig ist, kann es vorteilhaft sein, gleich Klage einzureichen.
Aber auch die Art und Weise des Verfahrens hat Einfluss auf die Kosten. In nachfolgender Tabelle wird dabei vom "Normalfall" ausgegangen (z. B.: Der Rechtsanwalt reicht nach ausführlicher Beratung des Gläubigers und Mahnung des Schuldners Klage ein. Im Prozess bestreitet der Schuldner zwar die Forderung, das Gericht kommt jedoch zu der Erkenntnis, dass dieses Bestreiten irrelevant ist.) Gelegentlich können die Kosten geringer sein, etwa wenn der Schuldner die Forderung nach Klageerhebung sofort anerkennt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Weg durch den anwaltlichen "Tarifdschungel". Angegeben sind die Kosten einer durchschnittlichen anwaltlichen Vertretung zur Durchsetzung einer Forderung vor Gericht (Rechtsanwalts-Gebühren) sowie die entsprechenden Gerichtskosten (Gerichts-Kosten). Die Beträge sind auf ganze Euro abgerundet. Privatpersonen müssen die Mehrwertsteuer hinzurechnen. Lediglich für Gewerbetreibende, Unternehmen und sonstigen juristischen Personen ist die Mehrwertsteuer nicht von Interesse.
Gebühren für eine Vertretung vor Gericht
Rechtsstreit I. Instanz (incl. Beratung, vorgerichtliche Tätigkeit und Mahnverfahren)
Gegenstandswert (€) |
Gerichtskosten ( €) |
Rechtsanwalts-Gebühren (€) |
|---|---|---|
bis 300 |
75 |
98 |
bis 600 |
105 |
167 |
bis 900 |
135 |
232 |
bis 1.200 |
165 |
297 |
bis 1.500 |
195 |
362 |
bis 2.000 |
219 |
453 |
bis 2.500 |
243 |
544 |
bis 3.000 |
267 |
635 |
bis 3.500 |
291 |
726 |
bis 4.000 |
315 |
817 |
bis 4.500 |
339 |
908 |
bis 5.000 |
363 |
999 |
bis 6.000 |
408 |
1.119 |
bis 7.000 |
453 |
1.239 |
bis 8.000 |
498 |
1.359 |
bis 9.000 |
543 |
1.480 |
bis 10.000 |
588 |
1.600 |
bis 13.000 |
657 |
1.730 |
bis 16.000 |
726 |
1.860 |
bis 19.000 |
795 |
1.990 |
bis 22.000 |
864 |
2.120 |
bis 25.000 |
933 |
2.250 |
bis 30.000 |
1.020 |
2.484 |
bis 35.000 |
1.107 |
2.718 |
bis 40.000 |
1.194 |
2.952 |
bis 45.000 |
1.281 |
3.186 |
bis 50.000 |
1.368 |
3.420 |
bis 65.000 |
1.668 |
3.670 |
bis 80.000 |
1.968 |
3.920 |
bis 95.000 |
2.268 |
4.171 |
