Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe

Wenn Sie finanziell bedürftig sind, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen der Staat die anfallenden Kosten. Im Falle einer reinen Beratung und dem außergerichtlichen Tätigwerden nennt sich diese Leistung "Beratungshilfe". Dabei wird lediglich eine Selbstbeteiligung von 10,00 Euro fällig.

Die Kosten eines Gerichtsverfahrens inklusive Rechtsanwaltsgebühren werden bei Bedürftigkeit im Rahmen der sogenannten Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen. Im Fall der Klageerhebung ist zusätzlich eine besonders hohe Erfolgsaussicht Voraussetzung.

Selbstverständlich steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Reuter auch zur Verfügung, wenn es um die Regelung der Finanzierung unseres Tätigwerdens geht.