Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer
Sogenannte Prozessfinanzierungsunternehmen übernehmen nach vorheriger Vereinbarung die Kosten eines Prozesses unter folgenden Bedingungen:
- der Streitwert liegt bei mindestens 50.000 Euro,
- die Gegenpartei ist liquide,
- die Erfolgsaussichten sind besonders hoch,
- die Abrechnung der Rechtsanwaltsgebühren erfolgt nach dem RVG
Selbstverständlich steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Reuter auch zur Verfügung, wenn es um die Regelung der Finanzierung unseres Tätigwerdens geht.
