Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und für den konkreten Fall Kostendeckung besteht, übernimmt Ihre Versicherung auch alle Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Um sicher zu gehen, das Kostendeckung besteht, können Sie eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen.
Eine Kostendeckungszusage wird erteilt, wenn unter anderem
- ein konkreter – außergerichtlicher oder gerichtlicher - Rechtsstreit besteht,
- die Wahrnehmung der eigenen rechtlichen Interessen nicht von vornherein aussichtslos ist,
- das jeweilige Rechtsgebiet durch den vorliegenden Versicherungsvertrag abgedeckt wird,
- die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Sachverhalts bereits vorliegt,
- die Zahlung der Versicherungsprämien zu diesem Zeitpunkt nicht erheblich überfällig sind,
- der Mandant zu dem laut Versicherungsvertrag geschützten Personenkreis gehört.
Keine Kostendeckung besteht in der Regel für
- reine Rechtsberatungen
- Streitigkeiten im Familien-, Erb- und Baurecht
- Streitigkeiten, innerhalb derer der Mandant selber auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld in Anspruch genommen wird. In diesen Fällen werden die Kosten jedoch gegebenenfalls von einer eventuell vorliegenden Haftpflichtversicherung übernommen.
Es ist zu beachten, dass eine vereinbarte Selbstbeteiligung ausnahmslos vom Mandanten selber zu übernehmen ist.
Eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherungen kann
selbstverständlich von uns vorgenommen werden. Wir arbeiten mit allen
Rechtsschutzversicherung vertrauensvoll zusammen.
