Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und für den konkreten Fall Kostendeckung besteht, übernimmt Ihre Versicherung auch alle Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Um sicher zu gehen, das Kostendeckung besteht, können Sie eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen.

Eine Kostendeckungszusage wird erteilt, wenn unter anderem


Keine Kostendeckung besteht in der Regel für

Es ist zu beachten, dass eine vereinbarte Selbstbeteiligung ausnahmslos vom Mandanten selber zu übernehmen ist.

Eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherungen kann selbstverständlich von uns vorgenommen werden. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherung vertrauensvoll zusammen.