Interview

"Nur Ehrlichkeit schafft Vertrauen"

Interview mit Rechtsanwalt Christoph Reuter

Frage:
Herr Reuter, Sie sind Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Reuter in Bonn. Warum sind Sie überhaupt Rechtsanwalt geworden?

Antwort:
Neben den juristischen Kenntnissen, die man sich während des Jurastudiums und im Referendariat aneignet, sind vor allem drei Dinge wichtig: Entscheidungsfreudigkeit, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen. Dies lässt sich weniger erlernen. Es ist vielmehr eine Mentalitätsfrage. Mir hat es schon immer gelegen, Interessen zu vertreten - seien es meine eigenen oder auch fremde Interessen. Außerdem ist mir das Handwerkszeug eines Juristen lieb und teuer: die Sprache. Ein perfekter Schriftsatz, eine gelungene Argumentation: In Vollendung kann das sogar ein ästhetischer Genuss sein!

Mit Ihrem Jahrgang 1974 gehören Sie ja noch zur jüngeren Anwaltsgeneration. Macht Ihnen Ihre mangelnde anwaltliche Erfahrung nicht zu schaffen?

Davon kann wohl keine Rede sein: Schon vor meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2004 war ich drei Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig: in der bundesweit operierenden Kanzlei Hösgen, Kermantschi und Dehlow. Dabei durfte ich nach kurzer Einarbeitungszeit schon ganze Mandate betreuen. Mein damaliger Chef ließ mir da dankenswerterweise großen Spielraum. Das hat sich natürlich rentiert: Welcher "Berufseinsteiger" kann schon auf eine dreijährige Erfahrung zurückblicken? Diese Zeit nenne ich heute meine "Lehrjahre".

Eines sollte man sich als Anwalt allerdings immer vor Auge halten: Erfahrung ist nicht alles! Die schlechtesten Schriftsätze, die ich bisher gelesen habe, stammten von Kollegen, die sich aufgrund ihres hohen "Dienstalters" als ungemein erfahren wähnten und deswegen wohl meinten, alles in der mündlichen Verhandlung durch ihre unwiderstehliche Präsenz herausreißen zu können.

Aber warum dann als Junganwalt gleich die unsicherste Form der anwaltlichen Tätigkeit: die Selbständigkeit? Haben Sie nichts Anderes gefunden, zum Beispiel eine Anstellung als Anwalt in einer großen Kanzlei?

Etwas Anderes hätte ich schon gefunden, aber nichts Besseres! Auch das ist wieder eine Mentalitätsfrage: Will ich Verantwortung übernehmen - mit allen Konsequenzen? Will ich totale Sicherheit oder mich mit meiner Arbeit identifizieren? Will ich für meinen Arbeitgeber arbeiten oder für meine Mandanten? Wer soll die Früchte meiner Arbeit ernten? Für mich war die Sache nach den drei Jahren Lehrzeit klar: "Du willst Dein eigenes Ding machen!" habe ich mir gesagt - und es bis heute nicht bereut.

In Deutschland gibt es über 130.000 Rechtsanwälte, warum sollte der Rechtssuchende gerade zu Ihnen gehen?

Weil ich meine Mandate nicht als anonyme Aktenzeichen sehe. Weil meine Mandanten sicher gehen können, von mir optimal beraten und vertreten zu werden. Weil ich mich für Sie persönlich einsetzen werde. Weil meine Mandanten wissen, dass ich jederzeit ein Ohr für ihre Probleme habe. Weil sie wissen, dass ich mich nicht am Telefon verleugnen lasse - ja, Sie lachen, aber wenn Sie wüssten, wie oft der so "entschuldigte" Rechtsanwalt nicht wirklich "zu Gericht", "zu Tisch" oder "in einer Besprechung" ist, sondern einfach seine Ruhe haben will!

Und, wie oft ist das der Fall?

Nach meiner Einschätzung vielleicht bei der Hälfte aller Fälle - wohlwollend geschätzt.

Und das gibt es bei Ihnen also nicht?

Richtig. Ehrlichkeit ist die Basis eines Mandatsverhältnisses. Nur Ehrlichkeit schafft Vertrauen. Das gilt auch für Ehrlichkeit im Kleinen. Außerdem ist es einfach kein guter Stil. Sie sagten eingangs schon ganz richtig, dass ich zur jüngeren Anwaltsgeneration gehöre. Die Anwaltschaft ist im Umbruch. Meine Generation muss sich mit vollkommen anderen Problemen auseinandersetzen als die vorherigen. Die Mandantschaft ist anspruchsvoller geworden. Rechtssuchende wollen Dienstleister, keine "Rechtsverdreher". Dieser Service-Gedanke ist vielen alt eingesessenen Kanzleien fremd. Meine Generation ist hingegen bereits in einer Dienstleistungsgesellschaft aufgewachsen. Ich kann und will mir diese klassischen Rechtsanwaltsattitüden daher gar nicht erst leisten: fehlende Erreichbarkeit, unverständliche Juristensprache, nicht nachvollziehbare und überzogene Honorarrechnungen - warum stattdessen nicht zum Beispiel Hausbesuche bei Mandanten machen, wenn dies der Sache zuträglich ist, etwa in Mietsachen, oder wenn der Mandant in der Mobilität eingeschränkt ist.

... oder etwa auch telefonische Beratungen.

Genau das nicht! Damit ist in den seltensten Fällen dem Mandanten gedient. Die Erstberatung muss immer persönlich erfolgen. Die Einsichtnahme in den bisherigen Schriftverkehr und anderen Dokumenten ist zwingend notwendig. Nur so kann der Sachverhalt und das Problem des Mandanten erörtert werden. Zu den wichtigsten Aufgaben eines Rechtsanwalts gehört die Aufklärung des Sachverhalts, aus dem sich das Anliegen des Mandanten ergibt. Und das geht nur optimal, wenn der Anwalt hinsichtlich des Sachverhalts auf dem gleichen Wissensstand ist wie der Mandant. Da heißt es Zuhören und Nachfragen, notfalls die Problemstellung visualisiert darstellen. Das geht nur im persönlichen Gespräch. Anderes gilt nur für den Fall, dass ein Erstberatungsgespräch bereits stattgefunden hat und der Mandant noch Fragen hat. In den meisten Fällen muss dann kein weiterer Gesprächstermin mehr vereinbart werden. Hier helfen oft telefonische Auskünfte. Das ist schneller und wirtschaftlicher und kommt damit auch wieder dem Mandanten zugute.

Zum Abschluss: Stört es Sie eigentlich nicht, nie promoviert zu haben?

Der Werbeeffekt eines Doktortitels ist natürlich nicht zu unterschätzen. Aber nach der jahrelangen - sehr theoretischen - Ausbildung in Studium und Referendariat konnte ich mir noch mal zwei bis fünf Jahre wissenschaftliche Promotionsarbeit nicht vorstellen - zumal ich zu diesem Zeitpunkt, wie bereits erwähnt, schon die große weite Welt der Rechtsanwaltschaft kennen gelernt hatte. Ich sehe mich als Mann der Praxis, ich will mit meiner Arbeit etwas bewegen, ich will greifbare Ergebnisse erzielen und reale Probleme lösen. Und das ist es, was meine Mandanten schätzen.

Herr Rechtsanwalt Reuter, wir danken Ihnen für dieses Gespräch