Aufsatz vom 28.11.2006: "Winterreifenverordnung: Auf das Wetter kommt es an!", „Schaufenster“, Bonn

„Winterreifenverordnung“: Auf das Wetter kommt es an!

von Rechtsanwalt Christoph Reuter, Bonn

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen" - so lautet der
Wortlaut einer Ergänzung zur Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3a StVO), die zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist. Relevanz bekommt diese Vorschrift erstmals in der gerade angelaufenen Wintersaison. Wer sich hieran nicht hält, kann mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt werden, bei gleichzeitiger Behinderung des Straßenverkehrs sogar mit einem Bußgeld von 40 Euro.

Der Gesetzeswortlaut lässt der Polizei einen großen Ermessensspielraum, da nicht näher definiert ist, was als „an die Wetterverhältnisse angepasst“ gilt. Die Zukunft wird zeigen, wie dies in der Praxis von den Behörden gehandhabt wird. Hervorzuheben ist, dass ausschließlich auf die jeweiligen Wetter- beziehungsweise Straßenverhältnisse abgestellt wird. Die „Winterreifenpflicht“ gilt unabhängig vom jeweiligen Datum. Sollte es also unerwarteter Weise bereits im Oktober zu Frost oder Schneefall kommen, so gilt die Vorschrift genau so, wie wenn dies - wie zu erwarten - im Januar geschieht. Hat man bei solch einem frühen Wintereinbruch noch keine geeignete Bereifung aufgezogen, so sollte man das Fahrzeug stehen lassen und lieber die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. In diesem Fall muss man sich dann keine Gedanken um die geeignete Bereifung machen, denn es geht eben nicht um eine pauschale Winterreifenpflicht; Wer bei winterlichen Straßenverhältnisse sein Fahrzeug stehen lässt, benötigt auch keine angemessene Bereifung.

Der Grund für die neue Verordnung ist, dass unzureichende Bereifung in der Vergangenheit immer wieder zu teilweise massiven Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen geführt hat. Zahlreiche Unfälle im Winter sind auf falsche Bereifung zurückzuführen. Trotz wiederholter Aufrufe der verantwortlichen Politiker, Winterreifen zu montieren, änderte sich das Verhalten vieler Autofahrer, die die Rutschgefahr unterschätzten, nicht. Nunmehr soll ein entsprechendes Gesetz zu einem Umdenken der Autofahrer führen.

Noch nicht bekannt ist, ob die Behörden auch sogenannte „Ganzjahresreifen“ beziehungsweise „M+S-Reifen“ als angemessene Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen gelten lassen. Diese können in hiesigen Gefilden sicherlich eine Kompromisslösung darstellen. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Fahrt im Winter nicht mehr ohne Winterreifen antreten, denn auch in normalerweise winterarmen Regionen kann das Wetter kurzfristig umschlagen.