Wohnungseigentumsrecht

Wer Wohnungseigentum erworben hat, ist nicht „Herr im Haus“. Wohnungseigentümer haben sich mit den einzelnen Miteigentümern, der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter zu arrangieren. In der Eigentümerversammlung werden unter Umständen Beschlüsse gefasst, die den Einzelinteressen zuwiderlaufen. Die Abrechnungen des Verwalters erscheinen vielleicht fragwürdig und dann gibt es da noch diesen querulatorischen Miteigentümer...

Unsere Leistungen im Wohnungseigentumsrecht sind vielfältig und orientieren sich ausschließlich an den individuellen Bedürfnissen unserer Mandantschaft. Wir vertreten sowohl Einzeleigentümer als auch Eigentümergemeinschaften beziehungsweise deren Verwalter.

Je nach Problemstellung bieten wir Ihnen unter anderem:

Rechtsanwalt Christoph Reuter ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG des Deutschen Anwaltvereins.