Allgemeines Zivilrecht
Eine von Ihnen gekaufte Sache ist fehlerhaft und der Verkäufer will sie nicht zurücknehmen oder nachbessern?
Hatten Sie Ärger bei Ihrer letzten Internet-Auktion weil die Ware nie geliefert wurde?
Sie wurden durch Verschulden anderer verletzt und möchten Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen?
Sie machen sich selbständig und benötigen Vertragsformulare und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
Sie haben als Unternehmer Außenstände und benötigen juristische Hilfe zur Beitreibung Ihrer Forderungen?
Diese denkbar unterschiedlichen Problemstellungen unterliegen dem allgemeinen Zivilrecht.
Unter diesen Begriff werden im Allgemeinen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Rechtsverhältnisse zusammengefasst, soweit sie nicht als Spezialgebiete eingestuft werden. Es sind insbesondere das allgemeine Vertragsrecht, die besonderen Schuldverhältnisse wie Kauf, Miete, Darlehen, Dienst- und Werkvertrag, das Bereicherungsrecht, das Recht der unerlaubten Handlungen und das Sachenrecht.
Unsere Leistungen im allgemeinen Zivilrecht sind vielfältig und orientieren sich ausschließlich an der individuellen Situation unserer Mandantschaft.
Je nach Problemstellung bieten wir Ihnen unter anderem:
- die Rechtsberatung - von der Erstberatung bis zur Gestaltung und Prüfung von Verträgen
- die außergerichtliche Durchsetzung von Forderungen – vom ersten anwaltlichen Forderungsschreiben bis zum Abschluss von Vergleichen
- die außergerichtliche Abwehr von unberechtigten Forderungen
- die Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren – vom Mahnantrag bis zum Vollstreckungsbescheid
- die gerichtliche Interessenvertretung, die Durchführung von Klageverfahren und die Rechtsverteidigung hiergegen
Und was können wir für Sie tun?
